CBT führt Konzept „BVP – Behandlung im Voraus planen“ ein
Patientenverfügung: Der eigene Wille zählt.
Wer hat sich nicht schon einmal Gedanken über seine medizinische Behandlung gemacht, sollte man einen Schlaganfall erleiden oder an einer unheilbaren Krankheit erkranken? Wer wird entscheiden, wenn man selber nicht dazu in der Lage ist? Eine selbst verfasste, wohl überlegte Patientenverfügung stellt sicher, dass auch in diesen Fällen der eigene Wille gewahrt wird.
Sich über die eigenen Wünsche klar werden, Einzelheiten formulieren und in einer Patientenverfügung dokumentieren: Auf diesem Weg helfen in der CBT ab Januar 2020 BVP-Gesprächsbegleiterinnen und -begleiter. „BVP – Behandlung im Voraus planen“ ist ein Konzept, das sich im angelsächsischen Sprachraum als ACP – Advanced Care Planning – seit Jahren bewährt. Nach Abschluss ihrer anspruchsvollen Weiterbildung bieten die Gesprächsbegleiterinnen und -begleiterZug um Zug in allen CBT-Häusern Informationsveranstaltungen und Beratungsgespräche zu dem Thema an.
Leider muss – bedingt durch die Corona-Pandemie – im CBT-Wohnhaus Emmaus diese Einführung um mehr als ein Jahr verschoben werden und ist – Stand heute – für dass 3. Quartal 2021 geplant.
Frau Sabine Hüttenbräuker hat die Qualifikation zur BVP-Trainerin und koordiniert die Einführung und Weiterentwicklung des BVP-Konzeptes im Unternehmen. „Die ersten Gespräche mit Bewohnerinnen und Bewohnern haben gezeigt, wie sehr das Thema die alten Menschen beschäftigt. Viele beschreiben es als Befreiung, über ihre Sorgen sprechen und ihre Wünsche dokumentieren zu können. Eine Patientenverfügung ist für sie Beruhigung und Entlastung.“ Mitarbeitenden gibt das Vorhandensein einer Patientenverfügung Handlungssicherheit.