Steuerliche Vorteile – auf einen Blick

Die „Hospiz-Stiftung Düker Wolckenhaar“ ist als gemeinnützig anerkannt. Daher fallen bei ihr weder Schenkungs- noch Erbschaftssteuer an. Somit kommt das von Ihnen zur Verfügung gestellte Kapital – egal ob zu Lebzeiten oder per Testament – ungeschmälert dem Stiftungszweck zugute.

Der Staat gewährt außerdem bei Zuwendungen an die Hospiz-Stiftung einen Steuervorteil für den Spendende/Stifterinnen udn Stifter. Zuwendungen können als „Sonderausgaben“ vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

Ihre Spende
Als Privatperson können Sie Zuwendungen jährlich bis zu 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte als Sonderausgaben geltend machen. Bei Unternehmensspenden sind es bis zu vier Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Werden in einem Kalenderjahr diese Obergrenzen überschritten, werden die darüber hinaus gehenden Beträge unbegrenzt auf die Folgejahre übertragen.