Testament und Stiftung
Manche Menschen möchten über das eigene Leben hinaus Gutes tun – sowie unsere beiden Stifterinnen Ilse Düker und Rosemarie Wolckenhaar. Sie wollen eine Brücke aus der Gegenwart in die Zukunft bauen.
Dieser Gedanke von Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe kann durch eine testamentarische Zuwendung Gestalt annehmen. Wer seine Angehörigen gut versorgt weiß oder aber keine weiteren Angehörigen hat – warum dann nicht die palliative und hospizliche Arbeit in Bad Godesberg unterstützen.
Die Hospiz-Stiftung Düker Wolckenhaar bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten, Ihr Vermögen einem caritativen Zweck zugutekommen zu lassen. Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zugunsten unserer Stiftung können Sie mit Ihrem Lebenswerk über Ihre Zeit hinaus Menschen in ihrer letzten Lebenszeit helfen und die Arbeit unserer Stiftung über eine lange Zeit sichern.
Hier finden Sie Fragen und Antworten zu Testament und Stiftung.
Ein Vermächtnis zugunsten unserer Stiftung bedeutet: Die Vermächtnisnehmerinnen und -nehmer werden vom Nachlassgericht ebenso wie Erbenden im Erbfall benachrichtigt. Sie können sich dann an die Erbinnenn und Erben wenden und erhalten den ihnen per Vermächtnis zugedachten Teil aus dem Nachlass. Dies kann z.B. ein von Ihnen festgelegter Geldbetrag, ein Gegenstand oder auch ein Haus oder Grundstück sein. Mit der Abwicklung des Nachlasses im Weiteren hat der Vermächtnisnehmer nichts zu tun.
Wenn Sie überlegen, die Arbeit unserer Stiftung mit einer Nachlass-Spende zu unterstützen, so könnte eine Formulierung wie folgt aussehen:
„Aus meinem Erbe soll ein Betrag von X Euro als Vermächtnis an die ‚Hospiz-Stiftung Düker Wolckenaar‘ (treuhänderisch verwaltet von der CaritasStiftung im Erzbistum Köln, Georgstraße 7, 50676 Köln) gehen.“